Grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) benötigen eine vertragliche Grundlage, um das Entgelt für den Messstellenbetrieb abrechnen zu können. Aufgrund des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie der Festlegungen der BNetzA besteht für uns als gMSB Handlungsbedarf. Untenstehend erhalten Sie Einblick in das von uns verwendete Vertragsexemplar.