
Netznutzungsentgelte Gas im Netzgebiet der Stadtwerke Heide GmbH
Die Stadtwerke Heide GmbH stellt ihr Gasversorgungsnetz anderen Unternehmen diskriminierungsfrei für Durchleitungen auf Grundlage ihrer Netzzugangsbedingungen zur Verfügung
- Preisblatt gültig ab 01.01.2021
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung.
- Preisblatt gültig ab 01.07.2020 (Anpassung der Mwst.)
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung.
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Preisblatt gültig ab 01.01.2020
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. - Preisblatt gültig ab 01.01.2019
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung.
- Preisblatt gültig ab 01.01.2018
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung.
- Preisblatt gültig ab 01.01.2017
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung.
- Preisblatt gültig ab 01.01.2016
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung.
- Preisblatt gültig ab 01.01.2015
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung.
- Preisblatt gültig ab 01.01.2014
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. - Preisblatt gültig ab 01.01.2013
für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen in Niederdruck, sowie für die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung.
Zahlungsbedingungen
Die zu zahlenden Netznutzungsentgelte, sowie die weiteren Entgelte für Messung und Abrechnung werden in elf Abschlagsbeträgen angefordert, die i.d.R. zum 01. des auf die Netznutzung beginnenden Monats und dann jeweils zu 01. des Monats fällig gestellt werden. Zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgt die Abrechnung unter Berücksichtigung der gezahlten Abschlagsbeträge.